FAQ

Sie interessieren sich für einen Kleingarten? Dann sollten Sie sich im Vorfeld über einige Dinge Gedanken machen, denn ein Kleingarten dient nicht nur zur Erholung.

Voraussetzung für die Vergabe eines Gartens

ist die Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Kleingärtnerverein. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und legt die regelmäßigen Arbeitseinsätze fest, in denen die Gemeinschaftsflächen, die Außenzaunanlage und anderes gepflegt und instandgesetzt wird. Diese Arbeiten (derzeit 12 Arbeitsstunden/Jahr) sind für die Mitglieder verpflichtend. Wer sich für einen Kleingarten interessiert, sollte deshalb neben der Liebe zu Pflanzen auch eine gewisse Affinität zum Vereinsleben mitbringen!

Wichtigste Rechtsgrundlage

für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Das sieht unter anderem vor, dass in jeder Parzelle eine kleingärtnerische Nutzung nachgewiesen wird. Auf etwa 1/3 der Fläche muss unter anderem Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf angebaut sein. Sie sollten sich immer bewusst sein, dass man als Verein die Gemeinnützigkeit verlieren kann und dann die Fläche an den jeweiligen Träger zurückgeht. Darüber hinaus gilt die aktuelle Satzung des Vereins, die sie bei Abschluss eines Pachtvertrages ausgehändigt bekommen.

Die Heckenhöhen

sollten 1,20 m am Zaun zum Weg und 1,80 m am Zaun Außenanlage nicht überschreiten. Parkähnliche Gewächse gehören nicht in einen Kleingarten. Offensichtliche Verwilderung wie hohes Gras, Wildkräuter und Unkräuter, Schutthaufen in verpachteten Parzellen gefährden den Verein und alle seine Mitglieder.

Bauliche Veränderungen

Stellung von größeren Spielgeräten und Schwimmbecken müssen schriftlich angezeigt und genehmigt werden. Ruhestörender Lärm sollte in den vorgeschrieben Zeiten immer vermieden werden. Hunde sind in dem Bereich der Anlage immer an der Leine zu führen.

Der Vorstand führt in Abständen Kontrollgänge durch.

Einbruch - was tun?

  1. Polizei anrufen (0341-3030299) und Tagebuchnummer anfordern.
  2. Vorstand informieren.
  3. Bei Sachschäden und Diebstahl mit der Versicherung in Verbindung setzen. Wer die Gruppenversicherung des Vereins bei der allfinanz (vorher generali) nutzt, wendet sich an die Bezirksgeneralagentur Peter Holzke - allfinanz

Wie kann ich meine Parzelle und meine Mitgliedschaft kündigen?

  1. Kündigungsformular herunterladen
  2. ausgefüllte Kündigung unterschreiben
  3. Kündigung dem Vereinsvorstand zukommen lassen